Wussten Sie schon…?
…daß es den Begriff Sprengmeister offiziell gar nicht gibt? Die offizielle Bezeichnung in Österreich ist Sprengbefugter, dieser kann als Angestellter bei einem Sprengungsunternehmen oder z. B. bei der Feuerwehr arbeiten. Bei Sprengungen mit mehreren Sprengbefugten wird der Hauptverantwortliche im Volksmund auch oft als Sprengmeister bezeichnet.
Der Sprengungsunternehmer hat im Gegensatz zum normalen Sprengbefugten eine wesentlich umfangreichere Ausbildung und eine Prüfung zu allen Fachbereichen der Sprengarbeit ablegen müssen. Nur er ist übrigens berechtigt, gewerbliche Sprengarbeiten – also solche für die er Geld verlangt – durchzuführen.
Gehen Sie deshalb lieber gleich zum staatlich geprüften Sprengungsunternehmer – nur er ist zur Führung des “staatlich geprüft” Gütesiegels berechtigt.
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Knofl GmbH
Sprengungsunternehmen nach §94 Z 65 GewO 1994
Steinbruch 35
4731 Prambachkirchen